BG-BAU zahlt mit: Maximaler Atemschutz mit dem Gebläsefiltergerät Dräger X-plore 8500

Staub, Quarz und Co. gehören auf vielen Baustellen und in Werkstätten zum Alltag – und sind ein echtes Gesundheitsrisiko. Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm (PAPR-Systeme) bieten hier einen hohen Schutz bei gleichzeitig hohem Tragekomfort.
Die BG BAU unterstützt die Anschaffung solcher Systeme mit einer Arbeitsschutzprämie von 50 % der Anschaffungskosten, max. 500 € pro Maßnahme.

In diesem Beitrag zeigen wir dir:

 

Was sind gebläseunterstützte Filtergeräte?

Gebläseunterstützte Filtergeräte – auch bekannt als Powered Air-Purifying Respirators (PAPR) gehören zur Gruppe der umluftabhängigen Atemschutzgeräte

Ein gebläseunterstütztes Atemschutzsystem besteht aus mehreren zentralen Bauteilen: einer Gebläseeinheit mit integriertem Filter, einem wiederaufladbaren Akku, einem Verbindungsschlauch sowie einem Kopfteil – hier einem Helm mit Visier. Im Einsatz saugt das System kontinuierlich Umgebungsluft an, filtert sie entsprechend dem eingesetzten Filtertyp und leitet sie über den Schlauch direkt ins Kopfteil. Die gefilterte Luft steht dem Träger dort als saubere Atemluft zur Verfügung. Durch die aktive Luftzufuhr entfällt der Atemwiderstand, der bei herkömmlichen Halb- oder Vollmasken entsteht. Das erleichtert das Atmen erheblich und sorgt für eine spürbare Entlastung – insbesondere bei körperlich anstrengenden oder lang andauernden Tätigkeiten.

Moderne Geräte verfügen zudem über intelligente Sicherheitsfunktionen. Sie überwachen den Luftstrom in Echtzeit und lösen automatisch Warnsignale aus, wenn etwa der Filter blockiert, der Akku schwach ist oder eine Störung auftritt. Die Warnungen erfolgen optisch und akustisch – bei einigen Geräten auch über Vibrationsalarm. So wird sichergestellt, dass der Träger sofort reagieren kann, wenn die Schutzwirkung beeinträchtigt ist.

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BG-BAU Förderung – Voraussetzungen & Vorteile

Die BG BAU unterstützt die Anschaffung solcher Komplettsysteme mit 50 % Zuschuss bis maximal 500 € je Set.

Voraussetzung ist, dass das System als komplette Einheit beschafft wird – also Gebläseeinheit, Akku, Ladegerät, Filter, Schlauch und Helm.Gefördert werden ausschließlich Geräte nach EN 12941 (TH2/TH3) und Helme nach EN 397. Das System muss eine Mindestbetriebsdauer von vier Stunden gewährleisten und über eine Warnfunktion bei nachlassender Gebläseleistung verfügen.

Die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) unterstützt Unternehmen und selbstständige Unternehmer bei der Anschaffung von gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm – im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien. Ziel ist es, die Gesundheit von Beschäftigten zu schützen, insbesondere vor Quarz- und Baustäuben.

Damit ein Gerät förderfähig ist, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

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Technische Mindestanforderungen

  • Schutzklasse: Das Gebläsegerät muss der Norm DIN EN 12941 entsprechen – mindestens TH2, im Regelfall wird aber TH3 gefordert.
  • Helm: Muss als Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 zugelassen sein.
  • Komplettsystem: Nur vollständige Starterpakete bzw. Anwendungssätze sind förderfähig. Dazu gehören:
    ➜ Gebläseeinheit + Filter + Akku + Ladegerät + Schlauch + Helm/Kopfteil
  • Mindestlaufzeit: Die Betriebsdauer muss mindestens 4 Stunden mit einem vollgeladenen Akku und neuen Filtern betragen.
  • Sicherheitswarnung: Das Gerät muss über eine automatische Warnfunktion verfügen (z. B. bei zu geringem Luftstrom).

Förderhöhe

  • 50 % der Anschaffungskosten werden übernommen, maximal 500 € pro Maßnahme (Set)

Wer kann den Antrag stellen?

  • Alle gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU mit mindestens einer beschäftigten Person
  • Freiwillig versicherte Unternehmer ohne Beschäftigte

Förderfähige Dräger X-plore 8500 Systeme im Kleinschmidt-Shop

Die folgenden Komplettsysteme bzw. Gerätekombinationen werden in der BG-BAU-Liste ausdrücklich genannt und sind bei uns erhältlich:

Förderfähige Helm-Kombinationen:


Gebläseeinheit:

Komplettset für Staubarbeiten (BG-BAU-geeignet):

PAPR-Set-Version

 

So sicherst du dir die BG-BAU-Prämie

Die Förderung gebläseunterstützter Filtergeräte mit Helm durch die BG BAU ist eine attraktive Möglichkeit, hochwertige Atemschutzlösungen wie das Dräger X-plore 8500 kostengünstig in den Betrieb zu integrieren. Damit du problemlos zur Förderung gelangst, zeigen wir dir hier den Ablauf in drei klaren Schritten – rechtssicher, praxistauglich und BG-BAU-konform.

Schritt 1: Gefährdungsbeurteilung durchführen & passende Systemlösung wählen

Bevor die Anschaffung erfolgt, ist es wichtig, im Rahmen deiner Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren, dass technische oder organisatorische Maßnahmen zur Staubvermeidung nicht ausreichen – und deshalb persönlicher Atemschutz notwendig ist. Diese Grundlage ist Voraussetzung für die Förderfähigkeit.

Im nächsten Schritt wählst du das passende PAPR-Komplettsystem für deinen Einsatzbereich:

  • Für Standard-Staubarbeiten (z. B. bei Schleif- oder Trennarbeiten):
    Helmkombinationen wie HL1 oder L2Z bieten zuverlässigen TH3-Schutz bei hohem Tragekomfort.

  • Für starke Staub- und Spritzbelastung (z. B. bei Sanierungen, mineralischen Stoffen, Rückbau):
    Modelle mit erweitertem Hals-/Schulterabschluss wie L3Z, L2T2 oder L3T4 bieten optimalen Rundumschutz.

Im Kleinschmidt-Shop kannst du alle Komponenten direkt kombinieren:

  • Dräger X-plore 8500 Gebläseeinheit
  • Helm deiner Wahl (HL1, L2Z, L3Z, L2T2 oder L3T4)
  • Filter, Akku, Ladegerät, Gürtel, Schlauch und optional eine Transportbox


Oder du entscheidest dich direkt für das Staubarbeiten-Anwendungsset, das alle für die Förderung relevanten Bestandteile bereits enthält.

Schritt 2: Förderfähigkeit in der BG-BAU-Produktliste prüfen

Die BG BAU veröffentlicht eine offizielle Geräteliste für gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm. Dort sind sämtliche förderfähigen Kombinationen aufgeführt – darunter auch zahlreiche Sets rund um das Dräger X-plore 8500.

Achte beim Abgleich auf folgende Komponenten:

  • Gebläseeinheit: Dräger X-plore 8500 mit Artikelnummer R59500
  • Helme: HL1 (3729120), L2Z (3710780), L3Z (3710785), L2T2 (3710790), L3T4 (3710795)


Stimmen die Artikelnummern mit der Liste der BG BAU überein, ist dein System förderfähig. Falls du Unterstützung beim Abgleich brauchst, hilft dir unser Team gern weiter.

Schritt 3: Förderung der BG BAU beantragen

Sobald du das passende Set ausgewählt hast, gehst du wie folgt vor:

  1. Antrag auf Arbeitsschutzprämie online ausfüllen – auf der Website der BG BAU unter dem Bereich „Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm“
  2. System über den Kleinschmidt-Shop bestellen
  3. Rechnung sowie technische Unterlagen (z. B. Datenblätter) bereithalten
  4. Nach Erhalt und Einsatz des Geräts alle Belege über das digitale Prämienportal der BG BAU hochladen

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung – je nach Anschaffung bis zu 500 € Zuschuss pro Komplettset.

Dokumente & Antrag

Alle Details zur Förderung findest du in den offiziellen Unterlagen der BG BAU:

PDF – Anforderungen und Hinweise (inkl. technischer Kriterien): Jetzt PDF herunterladen
Infoseite der BG BAU inkl. Antragsformular: www.bgbau.de – Gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm

 

Praxis-Tipps für den Einsatz im Betrieb

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Damit die BG-BAU-Förderung nicht nur formal genutzt wird, sondern auch echten Mehrwert im Arbeitsalltag bringt, ist eine praxisgerechte Umsetzung entscheidend. Der richtige Umgang mit gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm – wie dem Dräger X-plore 8500 – beginnt mit einer umfassenden Einweisung. Mitarbeitende sollten in die Bedienung eingewiesen werden, insbesondere in die Handhabung des Geräts, 

den sicheren Sitz des Helms, die Pflege der Akkus sowie den Wechsel der Filter. Auch das Verhalten bei Warnsignalen – etwa bei sinkendem Luftstrom oder leerem Akku – muss klar verständlich vermittelt werden. Diese Unterweisungen sollten regelmäßig erfolgen und dokumentiert werden, insbesondere wenn neue Personen mit dem Atemschutzsystem arbeiten.

Ebenso wichtig  ist die laufende Wartung. Nur ein gut gepflegtes System gewährleistet dauerhaft Schutz. Das bedeutet: Helme und Visierfolien müssen regelmäßig gereinigt, Filter rechtzeitig getauscht und Schläuche sowie Dichtungen auf Beschädigungen kontrolliert werden. Die Akku-Kapazität sollte im Blick behalten und nach jeder Schicht aufgeladen werden, um einen störungsfreien Einsatz zu sichern.

Tipp: Die Nutzung des Atemschutzgeräts sollte Teil der Gefährdungsbeurteilung sein und in den Betriebsanweisungen auftauchen. Unterweisungsnachweise sollten abgelegt werden – nicht zuletzt für spätere Prüfungen oder Anträge bei der BG BAU.

Für einen reibungslosen Arbeitsablauf empfiehlt es sich, das PAPR System durch sinnvolles Zubehör zu ergänzen. Eine robuste Transportbox schützt das Gerät bei Lagerung und Transport, während passende Partikelfilter für die Dräger X-plore 8500 Serie den regelmäßigen Austausch erleichtern und die Schutzleistung dauerhaft sichern. Ein vollständiges, gut dokumentiertes und gepflegtes Atemschutzsystem sichert nicht nur die Gesundheit der Beschäftigten, sondern steigert auch die Effizienz im Betrieb.

 

FAQ: Häufige Fragen zu gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm und BG-BAU-Förderung

Wie hoch ist die BG-BAU-Prämie für gebläseunterstützte Filtergeräte mit Helm?
Die BG BAU übernimmt bis zu 50 % der Anschaffungskosten für ein gebläseunterstütztes Filtergerät mit Helm – maximal jedoch 500 Euro pro Maßnahme. Als Maßnahme gilt ein vollständiges System bestehend aus Gebläseeinheit, Helm, Akku, Ladegerät, Filter und Schlauch.

Welche Dräger X-plore 8500 Systeme sind förderfähig?
Zu den förderfähigen Kombinationen zählen unter anderem das Dräger X-plore 8500 Starterpaket mit Helm (Paket VN00872) sowie Varianten mit den Helmen HL1, L2Z, L3Z, L2T2 oder L3T4. Wichtig ist, dass das jeweilige System in der offiziellen Förderliste aufgeführt ist und als TH3-Atemschutzlösung mit einem Helm nach EN 397 klassifiziert ist.

Wer ist antragsberechtigt für die BG-BAU-Förderung?
Förderanträge können von gewerblichen Mitgliedsunternehmen der BG BAU gestellt werden, wenn mindestens eine beschäftigte Person vorhanden ist. Auch Einzelunternehmer sind antragsberechtigt, sofern sie freiwillig bei der BG BAU versichert sind.

Muss ich ein komplettes Set kaufen, um die Förderung zu erhalten?
Ja. Einzelne Komponenten wie nur das Gebläsegerät oder nur der Helm sind nicht förderfähig. Die BG BAU unterstützt ausschließlich komplette Systemlösungen, die alle wesentlichen Bestandteile enthalten – also ein vollständiges Starterset, das sofort im Betrieb eingesetzt werden kann.

 

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